Impressum

Bürgerverein Buckenberg-Haidach e.V.
Liegnitzer Straße 19
75181 Pforzheim

Telefon: 07231/4550044
E-Mail: buergerverein@buckenberghaidach.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Jörg Augenstein

Sitz und Gerichtsstand in Pforzheim
Vereinsregister Amtsgericht Mannheim
Registernummer: VR 500 458

Satzung des Bürgervereins

Auszug aus der Satzung des Bürgerverein Buckenberg-Haidach e.V. Präambel

Der Ursprung des Bürgerverein Buckenberg-Haidach geht aus einer Projektgruppe hervor, die 1970 von einer Anzahl engagierter Mitbü;rger des Stadtteils aufgrund der mangelhaften Infrastruktur ins Leben gerufen wurde.

Name, Sitz und Zweck

Der Verein führt den Namen "Bürgerverein Buckenberg-Haidach e.V.", er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Pforzheim und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Pforzheim eingetragen.

Der Verein verfolgt unter Wahrung konfessioneller und parteipolitischer Neutralität ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Hierzu gehört im Besonderen die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 10b Abs. 1 ESTG, Ziffer 7), der Kultur (Ziffer 4), der Volksbildung (Ziffer 5), der Toleranz und Integration (Ziffern 10 und 12), der Landschaftspflege (Ziffer 18), die Förderung der Jugend (Ziffer 2) und soziales Engagement (Ziffer 8).Darüber hinaus widmet sich der Verein der Bekämpfung des Lärms und der Förderung von Umwelt und Landschaftsschutz. Die Erhaltung und Förderung des Wohnwertes, des Schutzes bestehender Naherholungs- und Freiflächen sind weitere Ziele. Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse einschließlich des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Erhaltung und Gestaltung des Ortskerns im Hinblick auf die rege Neubautätigkeit. Bei der Sicherstellung der Nahversorgung der Mitbewohner des Stadtteils bringt sich der Verein beratend ein.

Der Satzungszweck wird durch die vielschichtige Umsetzung obiger Ziele mit und für die Bürger des Stadtteils Buckenberg-Haidach sowie deren Interessensvertretung innerhalb der Gesamtstadt erreicht.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Datenschutzverordnung DS-GVO

Der Bürgerverein Buckenberg-Haidach speichert die persönlichen Angaben der Mitglieder für vereinsinterne und ausschließlich satzungsgemäße Zwecke. Die gespeicherten persönlichen Daten werden nicht an Dritte oder an andere Vereinsmitglieder weitergegeben, sondern nur für die Bearbeitung durch den Vorstand im Sinne des Vereinszwecks verwendet.
Die persönlichen Daten umfassen, neben den Angaben für die Verwaltung der Vereinsaufgaben, auch Bilder von Personen ohne Namensnennung, die z.B. bei Versammlungen, Veranstaltungen oder Vereinsfahrten oder -festen aufgenommen wurden.
Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden.